Stöberfeld

Bei der Stöberarbeit sucht der abgeleinte Hund auf Kommando nach ausgelegten Gegenständen in einem vorgegebenen Feld (zu Beginn 20 x 30 m groß).
Bei den Gegenständen (aus Holz, Leder, Textil und Kunstleder) handelt es sich zunächst um eigene Gegenstände. In den Prüfungsstufen 2 und 3 dann um Fremdgegenstände.
Die gefundenen Gegenstände müssen vom Hund verwiesen werden, jedoch ohne diese zu berühren. Sie sind sitzend, stehend oder liegend zu verweisen.

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